Finanzielle Unterstützung für Gemeinden in der Corona-Krise

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Bund unterstützt mit Kommunalinvestitionsgesetz

Von der Corona-Pandemie wurden wir alle überraschend und hart getroffen – angefangen von Privatpersonen, über Unternehmen und Organisationen bis zu den Gemeinden.

Große kommunale Investitionen werden nun vom Bund mit einem Zweckzuschuss von 50% der Gesamtkosten finanziell abgesichert. Dazu zählen auch Wasserversorgungseinrichtungen und Abwasserentsorgungssysteme.

Investitionsförderung für kommunale Projekte

Der Bund stellt 1 Milliarde Euro für die Unterstützung von kommunalen Investitionsprojekten zur Verfügung. Projekte mit Beginn zwischen 1. Juni 2020 und 31. Dezember 2021 werden ebenso gefördert wie Projekte, die mit Anfang Juni 2019 gestartet, aber aufgrund der Corona-Krise nicht mehr finanzierbar sind.

Pro Projekt werden 50% der Gesamtkosten mit einem Zweckzuschuss unterstützt. Unter Anrechnung etwaiger anderer Bundes- bzw. Landesförderungen dürfen 100% der Kosten nicht überschritten werden. Der maximal mögliche Zweckzuschuss für jede Gemeinde ist anhand der Einwohnerzahl und dem Bevölkerungsschlüssel fix definiert. 

Eine Antragstellung für den Zweckzuschuss ist zwischen 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2021 möglich.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Investitions-förderung​

Kommunalinvestitionsgesetz:

https://www.ris.bka.gv.at 

Durchführungsbestimmungen: 

https://www.bmf.gv.at

Informationen zur Antragstellung: 

https://www.buchhaltungsagentur.gv.at

Auflistung der Gemeinden und Höhe der maximal möglichen Zweckzuschüsse:

https://www.bmf.gv.at/allebundeslaender

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Wir von Mach & Partner haben über 30 Jahre Erfahrung im Bereich Wasserwirtschaft und Kulturtechnik.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr DI Markus Günther gerne jederzeit zur Verfügung.

 
DI Markus Günther

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