Alle Jahre um die gleiche Zeit ist es wieder so weit: spätestens gegen Jahresmitte wird abgerechnet.
Die Gemeinden legen die Zahlen des Rechnungsabschlusses aus dem Vorjahr auf den Tisch. Posten sind die einzelnen Gebührenhaushalte, die enthaltenen Ausgaben und angefallenen Betriebskosten, sowie Kosten aus Fremdfinanzierungen. Alle diese Daten können als Grundlage für die Gebührengestaltung herangezogen werden.
Die aktuellen Bundes- und Landesförderungsrichtlinien verlangen unter anderem die Vorlage einer Kosten- und Leistungsrechnung.
Die Basis dafür ist der ÖWAV-Arbeitsbehelf Nr. 41 in Anlehnung an die ÖVWG-Richtlinie Nr. 61. Mit solch einer Kosten-Leistungsrechnung werden Höhe und Aufsplittung der Abgabengebühren transparent.
Sie können als Basis für die Entscheidung der Wasser- und Abwassergebühren herangezogen werden. Die Kosten-Leistungsrechnung ist aber nicht nur ein wichtiges Instrument für Gemeinden, um die Abgabenhöhe für die kommunale Abwasserent- und Wasserversorgung festzulegen. Darüber hinaus dient sie als Unterlage bei aufsichtsrechtlichen Prüfungen und auch bei Genehmigungen von Gebührenverordnungen und Darlehensaufnahmen.
Das Geheimnis hinter der Kosten-Leistungsrechnung
Bestandteil einer jeden Kosten-Leistungsrechnung ist ein Verzeichnis sämtlicher realisierter Anlagenteile sowie eine Aufstellung aller Schulden, Subventionen und Anschlussbeiträge.
Außerdem muss jede Kosten-Leistungsrechnung einen Finanzierungsplan – vorausschauend für 10 Jahre – integriert haben. In diesem Finanzierungsplan werden alle relevanten Kosten aus dem Betriebsüberleitungsbogen der Finanzbuchhaltung und die Kosten für zukünftige Bauabschnitte berücksichtigt.
Früherkennung heißt die Devise
Als positiver Nebeneffekt ergibt sich aus der Kosten-Leistungsrechnung eine Liquiditätsdarstellung über den ausgewählten Zeitraum.
Die Gemeinden können vorausschauend handeln, weil alle zukünftigen Schätzausgaben in die Berechnungen miteinfließen. Ergebnis ist eine transparente und vorausschauende Darstellung der Kosten. Endlich bekommen die Gemeinden ein Werkzeug in die Hand, mit dem sie die Gebühren für die kommunale Wasserversorgung und Abwasserversorgung stabil gestalten können.
Das Alte erhalte!
Auch in der Wasserwirtschaft wird der Geist unserer Wegwerfgesellschaft immer deutlicher spürbar. Wir hingegen meinen, dass es sich bei einigen Anlagen durchaus lohnen würde, den Wert einer Anlage zu erhalten, indem wir sie rechtzeitig sanieren.
Mit einer Sanierung sparen wir nicht nur Kosten, sondern erhalten den Wert der Anlage und schonen die Umwelt. Wer nun eine in die Jahre gekommene Anlage sanieren möchte, kann um Sanierungsförderung ansuchen.
Auch hierfür werden wir eine Kosten-Leistungsrechnung benötigen, die eine Re-Investitionsplanung integriert.
Wir sind gefragt
„Haben Sie Mut zur Kostentransparenz! Mit unserer Unterstützung können Finanzen rechtzeitig gesteuert und Gebühren vorausschauend gestaltet werden.“,
DI Andreas Kratz, Gesellschafter und Geschäftsführer bei Mach & Partner.
Egal ob für die Festlegung kommunaler Wasser- und Abwassergebühren, die Durchsetzung von Gebührenverordnungen oder als Grundlage für Fremdfinanzierungen, wir erstellen fachkundig die Kosten-Leistungsrechnung für Sie.
Kontaktieren Sie uns gerne
Wir von Mach & Partner haben über 30 Jahre Erfahrung im Bereich Wasserwirtschaft und Kulturtechnik.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr DI Andreas Kratz gerne jederzeit zur Verfügung.