Projekte im Siedlungswasserbau werden derzeit in verschiedenster Weise gefördert:
Erst einmal wird nach Kategorien unterschieden. Dann gibt es Bundes- und Landesförderungen. Diese Förderungen werden entweder als Annuitätenzuschüsse über gewisse Laufzeiten oder als Direktzuschüsse ausbezahlt.
Sie können bis zu 62 %, in Ausnahmefällen bis zu 80 % (z. B. Störfallmanagementpläne) der förderfähigen Investitionskosten betragen.
Sie sehen also, es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten. Mit diesem Blogartikel möchten wir Ihnen helfen, den Überblick zu bewahren.
Was wird bei Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen gefördert?
- Klassische Planungstätigkeiten
- Tätigkeiten in der Bauaufsicht
- Notwendige unterstützende Leistungen
Gerade Gemeinden und Verbände nutzen die wertvolle Gelegenheit, um mit einer entsprechenden Förderung den Werterhalt ihrer Anlagen zu sichern.

„Als kleine Gemeinde stellt oft die Finanzierung von Projekten eine große Herausforderung dar. Da sind wir froh, dass uns die Mach & Partner ZT-GmbH beim Thema Wasserbau tatkräftig mit Förderberatung unterstützt.“
Amtsleiterin Claudia Nöres-Neuherz, Gemeinde Maria-Lankowitz
Auf diesem Weg können etwa die Rehabilitation von Anlagen und die Betriebsführungsassistenz selbst von kleineren Gemeinden und Verbänden realisiert werden.
Besonders attraktive Fördersätze gibt es zur Erstellung von:
Die neuen Fördervoraussetzungen ab 1.1.2026 im Überblick
Seit Oktober 2021 sind neue Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen sind:
1. Fördervoraussetzung: Bauvorhaben zur Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
Ab 1.1.2026 werden diese Bauvorhaben durch das Land Steiermark nur mehr dann gefördert, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung das jeweilige Leitungsnetz in einem digitalen Leitungsinformationssystem erfasst ist.
Was das genau ist und welche Vorteile Sie zusätzlich daraus ziehen können, erfahren Sie in unserem Blogartikel zum Thema: Digitalen Leitungskataster: Sichere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
2. Fördervoraussetzung: Bauvorhaben zur Wasserversorgung
Ab 1.1.2026 werden diese Bauvorhaben durch das Land Steiermark nur mehr dann gefördert, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Störfallmanagementplan für die Trinkwasserversorgung vorliegt.
Wir haben für Sie einen Blogartikel verfasst, der Aufschluss über dieses Thema gibt: Individuelles Störfallmanagement für eine sichere Trinkwasserversorgung
Artesische Brunnenanlagen
Für Rückbauten oder Sanierungen von artesischen Brunnenanlagen können bis zu € 4.500 pro Anlage an Fördermitteln gewährt werden, wenn die umgesetzte Maßnahme bis 31.12.2024 beantragt wird.
Linksammlung: Fördersätze und Voraussetzungen auf einen Klick
Wir haben für Sie hier die relevanten Links zu den Websites der Förderstellen zusammengefasst. Dort können Sie die aktuellen Fördersätze und die entsprechenden Voraussetzungen nachlesen oder direkt herunterladen.
Bund
Umweltförderungen, Alle:
https://www.umweltfoerderung.at/alle-foerderungen
Umweltförderungen, Förderung der Abwasserentsorgung:
https://www.umweltfoerderung.at/gemeinden/abwasserentsorgung
Land
Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft, Land Steiermark:
https://www.wasserwirtschaft.steiermark.at/foerderungsrichtlinien-siedlungswasserwirtschaft
Sie haben Fragen zu Förderthemen in der Wasserwirtschaft?
Wir von Mach & Partner haben über 30 Jahren Erfahrung im Bereich Wasserwirtschaft und Kulturtechnik.
Für Rückfragen in Zusammenhang mit Förderungen stehen Ihnen Herr DI Markus Günther und Herr DI Andreas Kratz von unserem Büro gerne jederzeit zur Verfügung:

