Förderungen im Siedlungswasserbau: Neue Förderungsrichtlinien

Lesedauer: 6 Minuten

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Land und Bund bieten für Gemeinden und Verbände verschiedene Möglichkeiten zur Förderung von Projekten im Siedlungswasserbau. Je nach Kategorie werden diese Förderungen als Annuitätenzuschuss über bestimmte Laufzeiten oder als Direktzuschüsse ausbezahlt.

Wussten Sie, dass diese Förderungen derzeit noch bis zu 62% der förderfähigen Investitionskosten betragen können? In Ausnahmefällen – so zum Beispiel bei Störfallmanagementplänen – sogar bis zu 80%!

Sie sehen also, es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, um sich als Gemeinde oder Verband bei der Werterhaltung Ihrer Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen unterstützen zu lassen. Mit diesem Blogartikel möchten wir Ihnen helfen, den Überblick zu bewahren.

Wir geben in diesem Artikel Auskunft über:

Mit Klick auf ein Thema gelangen Sie direkt in die jeweilige Sektion.

Was wird bei Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen gefördert?

  • Klassische Planungstätigkeiten
  • Tätigkeiten in der Bauaufsicht
  • Notwendige unterstützende Leistungen

So werden Investitionsmaßnahmen, klassische Planungs- und Bauaufsichtstätigkeiten von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen und hierfür notwendige und unterstützende Leistungen gefördert.

Nutzen Sie als Gemeinde oder Verband die wertvolle Gelegenheit, um mit einer entsprechenden Förderung den Werterhalt ihrer Anlagen zu sichern!

symbolbild energiemanagement

„Als kleine Gemeinde stellt oft die Finanzierung von Projekten eine große Herausforderung dar. Da sind wir froh, dass uns die Mach & Partner ZT-GmbH beim Thema Wasserbau tatkräftig mit Förderberatung unterstützt.“

Amtsleiterin Claudia Nöres-Neuherz, Gemeinde Maria-Lankowitz

Auf diesem Weg können etwa die Rehabilitation von Anlagen und die Betriebsführungsassistenz selbst von kleineren Gemeinden und Verbänden realisiert werden.

Besonders attraktive Fördersätze gibt es nach wie vor zur Erstellung von:

Neue Fördermöglichkeiten seit 2023

Im Sinne des Klimawandels wurden in den Förderungsrichtlinien ab 2023 neue Schwerpunkte verankert:

1. Maßnahmen zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung

Ziele der Förderung sind: 

  • Aufrechterhaltung des natürlichen Wasserkreislaufes
  • Steigerung der Grundwasserneubildung (Entsiegelung)
  • Reduktion der Ableitung von Oberflächenwässern

Darunter fallen Versickerungs-, Retentions- und Verdunstungsmaßnahmen, aber auch generell Niederschlagswasser-Bewirtschaftungspläne.

2. Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, Erhöhung der Energieeffizienz

Gefördert werden Maßnahmen und Einrichtungen zur Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien oder Wärme aus erneuerbaren Quellen – dazu zählt auch die Abwasserwärme. Außerdem Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz. Grundlage bildet ein ausgearbeitetes Energiekonzept.

Geltungsbereiche für die geförderten Maßnahmen:

  • Förderung im Trinkwasserbereich: 10-25%
  • Förderung im Abwasserbereich: 10-40%

Gewisse Voraussetzungen wie die Erstellung einer Kosten-Leistungsrechnung, Nachweis der Mindestgebühren oder die Erstellung einer Variantenuntersuchung entfallen.

Förderrichtlinie des Landes Steiermark unter Beachtung des Stichtages 31.12.2025

Im Jänner 2024 sind Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark in Kraft getreten. Bereits seit Oktober 2021 gelten Verschärfungen hinsichtlich der weiteren Förderungen des Landes Steiermark. 

Ein Ziel ist es auch, Leitungssysteme nach Art der Leitung (Schmutzwasser, Mischwasser, Regenwasser sowie Trinkwasser) zukünftig zu erfassen.

1. Fördervoraussetzung: Bauvorhaben zur Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung

Ab 1.1.2026 werden solche Bauvorhaben durch das Land Steiermark nur mehr dann gefördert, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung das jeweilige Leitungsnetz in einem digitalen Leitungsinformationssystem (LIS) erfasst ist.

Erleichterungen in der Erfassung und Darstellung gibt es für Förderwerber, deren Leitungsnetz kleiner als 10.000 m je Leitungsart ist.

Welche Vorteile Sie daraus ziehen können, erfahren Sie in unserem Blogartikel zum Thema: Digitalen Leitungskataster: Sichere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

In den Bundesförderrichtlinien ist dieser Passus ebenfalls enthalten und gilt somit für weitere Förderungen bei Reinvestitionen ab dem 1.1.2026.

2. Fördervoraussetzung: Bauvorhaben zur Wasserversorgung

Ab 1.1.2026 werden solche Bauvorhaben durch das Land Steiermark nur mehr dann gefördert, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Störfallmanagementplan für die Trinkwasserversorgung vorliegt.

Der ÖWAV (= Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband) hat kürzlich dazu einen neuen Arbeitsbehelf publiziert. Dieser sogenannte Arbeitsbehelf 67 liefert verschiedene Werkzeuge für die Umsetzung des Mindeststandards in der IKT-Sicherheit.

Wir haben diesen Arbeitsbehelf für Sie getestet und berichten hier über die Handhabung (mit Link zur Publikation): Arbeiten mit Mindeststandard: Getestet und umgesetzt mit einem Anlagenbetreiber

Fördersätze im Überblick

Leitungskataster Bund:

€ 2/m bzw. max. 50 % der tatsächlichen Kosten

Leitungskataster Land:

10 % der tatsächlichen Kosten

Störfallmanagementplan:

80 % bzw. max. € 8.000

50 % bzw. max. € 5.000 bei Fertigstellung nach dem 31.12.2025

Linksammlung: Fördersätze und Voraussetzungen auf einen Klick

Hier finden Sie die relevanten Links zu den Websites der Förderstellen im Überblick. Dort können Sie die aktuellen Fördersätze und die entsprechenden Voraussetzungen nachlesen oder direkt herunterladen.

Sie haben Fragen zu Förderthemen in der Wasserwirtschaft?

Wir von Mach & Partner haben über 30 Jahre Erfahrung im Bereich Wasserwirtschaft und Kulturtechnik.

Für Rückfragen in Zusammenhang mit Förderungen stehen Ihnen Herr DI Markus Günther und Herr DI Andreas Kratz von unserem Büro gerne jederzeit zur Verfügung:

 
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